Umweltgenehmigung

Einleitung

Die Umweltgenehmigung vereint in einer einzigen Genehmigung (und somit einem einzigen Antrag) die vorherige Betriebsgenehmigung, sowie die Genehmigung der Ableitung von Nutzwasser, der Wasserentnahme und der Abfallwirtschaft.

Sie ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten. Neben der Reform des CWATUPE hat sie auch den Grundsatz der Globalgenehmigung eingeführt, wobei der Antrag auf Umweltgenehmigung und der Antrag auf städtebauliche Genehmigung in einem einzigen Antrag vereint sind.
Wenn Sie einen eingestuften Betrieb bauen, führen, verlegen, erweitern oder umwandeln möchten, der während oder nach seiner Bewirtschaftung direkt oder indirekt eine Quelle der Gefahr, der Belästigung oder der Unannehmlichkeit für die Menschen oder die Umwelt darstellen könnte, müssen Sie im Besitz einer Umweltgenehmigung sein.
Die Betriebe werden entsprechend ihrer Tätigkeit, jedoch auch entsprechend ihren Anlagen eingestuft.

 

Eingestufte Betriebe

Die Umweltgenehmigung stuft die Betriebe in 3 Klassen ein:

  • Klasse 1: Betriebe mit den größten potentiellen Auswirkungen auf die Umwelt, für die eine Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich ist;
  • Klasse 2: mittlere Betriebe ;
  • Klasse 3: Betriebe, deren Umweltauswirkungen bekannt sind und die den Integralen Bedingungen unterliegen können.

Für die Betriebe der Klasse 1 und 2 ist eine Umweltgenehmigung erforderlich.
Für die Betriebe der Klasse 3 reicht eine einfache Erklärung aus.

 

Wie gehen Sie vor?

Auf der Grundlage des Erlasses der Wallonischen Region vom 04.07.2002 bestimmen Sie die Klasse Ihres Betriebes entsprechend:

  • Ihrer Haupttätigkeit (z.B. mechanische Werkstatt, industrielle Bäckerei, usw.),
  • Ihrer Nebentätigkeiten (wie Lager, Wasserentnahme, Ableitung von Nutzwasser, Kompressor, usw.).

Wo finden Sie diese Liste (nur französisch)?
auf der Website der DGRNE2

 

Die Umweltgenehmigung

Sie müssen ein oder mehrere Formulare ausfüllen, die festgelegt sind im Erlass der Wallonischen Regierung (EWR) vom 04.07.2002 über das Verfahren und verschiedene Maßnahmen zur Ausführung des Dekretes vom 11. März 2004 über die Umweltgenehmigung:

  • das allgemeine Formular in jedem Fall (Anlage 1 des EWR vom 04.07.2002);
  • das Formular über die Wasserentnahme, wenn Sie eine unterirdische Wasserentnahme betreiben (Anlage 3);
  • das Formular über Anlagen zur Zusammenlegung, Beseitigung oder Verwertung von Abfällen, wenn Sie solche Tätigkeiten ausüben (Anlage 5);
  • usw. 

Der Antrag ist einzureichen bei der Gemeinde: 

  • In 3 Exemplaren (4 im Fall einer Einheitsgenehmigung) + 1 zusätzliches Exemplar je Gemeinde, wenn das Unternehmen sich auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden befindet;
  • per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung, oder er muss gegen Empfangsbestätigung überreicht werden.
  • Nachdem Sie die Akte eingereicht haben, müssen Sie sie diese unbedingt laufend verfolgen, um sicherzugehen, dass alle Phasen bis zur Entscheidung der Gemeinde ordnungsmäßig eingehalten werden.
  • Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, müssen Sie selbstverständlich alle die darin enthaltenen Bedingungen sowie alle für Ihre Tätigkeiten geltenden allgemeinen und sektoriellen Bedingungen einhalten!
  • Wenn Sie bereits eine Betriebsgenehmigung auf der Grundlage der ehemaligen Allgemeinen Arbeitsschutzordnung (AASO) besitzen, bleibt diese bis zu ihrem Ablauf gültig; das gleiche gilt auch für Ihre gesamten anderen Genehmigungen in bezug auf die Umwelt.
  • Sie müssen sich jedoch vergewissern, dass sie vollständig ist, dass Sie eine Genehmigung zur Ableitung von Nutzwasser, zur Wasserentnahme, usw., besitzen, und diese Genehmigungen gegebenenfalls aktualisieren, um alle Entwicklungen Ihres Unternehmens darin zu berücksichtigen.

 

Die Erklärung

Wenn Ihre gesamten Tätigkeiten in Klasse 3 eingestuft sind und die vollständigen Bedingungen dafür festgelegt sind, benötigen Sie eine Erklärung.
Die Form dieser Erklärung ist in Anlage 9 des EWR vom 04.07.2002 über das Verfahren und verschiedene Maßnahmen zur Ausführung des Dekretes vom 11. März 2004 über die Umweltgenehmigung festgelegt.

Die Erklärung ist in 4 Exemplaren aufzustellen: 

  • 3 Exemplare werden der Gemeinde des Betriebssitzes per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zugeschickt oder ihr gegen Empfangsbestätigung übergeben;
  • 1 Exemplar bewahrt der Erklärende auf.

Sie verpflichten sich natürlich zur Einhaltung der Integralen Bedingungen bezüglich Ihrer Tätigkeiten.

Wo finden Sie die Formulare für die Umweltgenehmigung und die Erklärung?

  • bei der Gemeindeverwaltung
  • auf der Website der DGRNE

Die Website ist nur in französisch, die Formulare aber in deutscher Sprache, verfügbar.