Globalgenehmigung

Allgemeine Beschreibung und Grundsätze 
Projekte, für die eine Städtebaugenehmigung und eine Umweltgenehmigung erforderlich sind (sogenannte "Mischprojekte") kann der Inhaber einer Globalgenehmigung, d.h. einer einzigen verwaltungsrechtlichen Genehmigung, mit dieser Genehmigung durchführen.
Die Sammelgenehmigung ist eine sehr wichtige Vereinfachung, weil hier Umweltrecht und Städtebaurecht mit einer einzigen Genehmigung verknüpft werden. Der Antragsteller muss also nicht mehr zwei Akten bei zwei verschiedenen Behörden einreichen und zwei Entscheidungen abwarten. Künftig genügt ein einziger Antrag bei ein und derselben Behörde, die einen einzigen Beschluss fasst.

Die Zukunft wird einfacher 
Durch die Einführung eines Verfahrens, das zwingende Fristen vorschreibt, kann der Antragsteller feststellen, ob das Verfahren ordnungsgemäß abläuft. Er wird im Übrigen über die einzelnen Verfahrensschritte informiert.
Ferner wird ihm bereits zu Beginn des Verfahrens, d.h. wenn der Technische Beamte und der Beauftragte Beamte ihm die Entscheidung zusenden, dass sein Antrag zulässig ist, mitgeteilt, wann er die endgültige Entscheidung erhalten wird.